Die Bundesnetzagentur hat Informationen zur Nutzung des Frequenzbereichs von 50,03 bis 51 MHz veröffentlicht. Die Nutzung durch Funkamateure ist für Inhaber der Klasse A unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Nutzungsbestimmungen
- nur feste Amateurfunkstellen
- alle Sendearten
- maximal 12 kHz Bandbreite
- 25 Watt PEP
- horizontale Antennenpolarisation
Die Bundesnetzagentur weist außerdem darauf hin, dass andere Funkdienste und Rundfunkübertragungen nicht gestört werden dürfen. Contestbetrieb und fernbediente Aussendungen sind nicht erlaubt.
Logbuchpflicht im Sendebetrieb
Wer senden möchte, muss ein Logbuch führen und folgende Einträge darin erfassen:
- Datum & Uhrzeit
- Frequenz
- Modulationsart
- Sendeleistung und ggf. Antennenrichtung
- Rufzeichen der Gegenstation bei Kontakt
- Unterschrift des Rufzeicheninhabers
Die Abgabe einer Betriebsmeldung sowie die telefonische Erreichbarkeit während des Sendebetriebs ist bis auf Weiteres nicht erforderlich.
Die offiziellen Informationen von der Bundesnetzagentur gibt es in diesem PDF-Dokument.